Seniorenwohnungen

Seniorengerechtes Wohnen bedeutet, dass ältere Menschen so lange wie möglich – auch bei körperlichen Einschränkungen und/oder Behinderungen – selbstbestimmt und selbstständig, vor allem aber sicher in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben können. Dazu ist es notwendig, dass die Wohnungen und das Wohnumfeld möglichst barrierearm ausgestattet sind. Im besten Fall sind Wohnraum und Umfeld barrierefrei, so dass ältere Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen sich genauso frei bewegen können, wie Menschen ohne Beeinträchtigungen/Behinderungen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen und Apotheken sowie Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe, bestenfalls fußläufig, vom eigenen Zuhause zu erreichen sind.
„Barrierearm“ bedeutet, dass Wohnungen und Wohnumfeld z.B. ohne Stufen und Schwellen zu erreichen und ausgestattet sind, die Türdurchgänge eine ausreichende Breite aufweisen oder genügend Bewegungsflächen vorhanden sind.
Hinter dem Begriff „Barrierefreiheit“ im Zusammenhang mit Wohnen und Wohnumfeld steht eine grosse Anzahl von fest definierten technischen Richtwerten, Anforderungen und Empfehlungen, die in der Norm zum barrierefreien Planen und Bauen (DIN 18040) zusammenfasst sind.
Über das Internetportal www.serviceportal-zuhause-im-alter.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten Sie umfangreiche Informationen zum seniorengerechten bzw. barrierefreien Wohnen.
Viele Seniorenwohnungen in Stadt und Landkreis Gießen sind derzeit nicht barrierearm/barrierefrei ausgestattet. Einige Wohnanlagen sind zwar ohne Hindernisse ausgestattet (Aufzug im Haus, Wohnungen ohne Schwellen), jedoch erfüllen sie nicht alle Merkmale einer barrierefreien Anlage. Im besten Fall werden bei der Planung von Neubauten Richtlinien und Anforderungen nach DIN 18040 berücksichtigt.
Die meisten Senioren/-innen möchten solange wie möglich in Ihrem gewohnten zuhause verbleiben und selbstbestimmt leben. Das ist selbstverständlich und wir unterstützen diese Vorhaben durch eine Beratung zur Wohnraumanpassung.
Dennoch kann es unter bestimmten Umständen notwendig werden, in eine andere Seniorenwohnung umzuziehen (z.B. weil die Wohnung im 3. Stock liegt). Es gibt verschiedene Anbieter und Wohnungsbaugesellschaften, die Seniorenwohnungen in der Stadt und dem Landkreis Gießen vermieten. Einige Vermieter bieten eine Kombination aus Wohnraummiete und Serviceleistungen an. Dies ist in den Listen vermerkt. Daneben gibt es einige Seniorenwohngemeinschaften im Landkreis Gießen, die privat organisiert und geführt werden.
In manchen Fällen lässt sich durch das Umstellen oder Entfernen von Möbeln, den Einsatz geeigneter Hilfsmittel oder durch eine Umbaumaßnahme ein Umzug hinauszögern bzw. vermeiden. Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegeversicherung auf Antrag gegebenenfalls einen Teil der Kosten.

Die Checkliste der Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) enthält wichtige Hinweise, worauf Sie bei Anmietung oder Kauf einer für Sie geeigneten Wohnung achten sollten. Damit haben Sie die Möglichkeit, die Angebote miteinander zu vergleichen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den altersgerechten Umbau/Neubau durch zinsgünstige Darlehen (www.kfw.de).

 

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