Hilfsmittel und Wohnraumanpassung

Damit Sie sich bei körperlichen Einschränkungen sicher zuhause bewegen und orientieren können, ist es wichtig, die Wohnung den sich ändernden Bedarfen und Bedürfnissen im Alter anzupassen. Das kann durch den Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. Toilettensitzerhöhung, Pflegebett), durch Ausstattungsveränderungen (z.B. Beseitigung von Teppichen, gute Beleuchtung) oder durch Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche) erfolgen.

Hilfsmittel
Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die Ihnen den Alltag erleichtern können. Sanitätshäuser haben in der Regel eine Auswahl zum Testen vorrätig und beraten Sie gerne, gegebenenfalls bei Ihnen zuhause. Auch über den freien Handel gibt es mittlerweile viele Alltagshilfen für Senioren.

Unter „Hilfsmittel“ versteht der Gesetzgeber (SGB V) technische, mobil einsetzbare Produkte, die Personen aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit helfen sollen, den Alltag besser zu meistern.

Pflegebedürftigen Versicherten werden zugelassene technische Hilfsmittel leihweise (Achtung: Zuzahlung möglich) zur Verfügung gestellt, wenn der Einsatz der Produkte die Pflege überhaupt erst ermöglicht, erleichtert, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindert oder zur selbstständigeren Lebensführung beiträgt. Im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit empfiehlt der Gutachter den Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln. Diese Empfehlungen werden – vorausgesetzt Sie sind einverstanden – als Antrag bei Ihrer Pflegekasse gewertet und Ihnen die Hilfsmittel dann zeitnah nach Hause geliefert.

Pflegehilfsmittel für Körperpflege/-hygiene - sogenannte zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B: Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) - sowie die Versorgung mit einem Hausnotruf werden formlos bei der Kranken/-Pflegekasse beantragt, wenn die Person pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist. Für Installation und Nutzung eines Hausnotrufes gibt es einen Zuschuss  für die monatliche Miete von 25,50 €. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden von den Kassen bis zu dem Höchstbetrag von 40,00 € pro Monat bezuschusst.

Eine Übersicht aller von den Kranken- und Pflegekassen zugelassenen Hilfsmittel finden Sie hier.

Ausstattungsveränderungen
Einige Maßnahmen sind ohne größeren Aufwand durchzuführen und zudem mit keinerlei Kosten verbunden. Wenn Sie z.B. beim Gehen einschränkt sind oder sich mit einem Rollator fortbewegen, ist es wichtig, genügend freie Bewegungsflächen zu schaffen, Stolperfallen und hinderliche Möbelstücke zu beseitigen und für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Rutschfeste Matten in Dusche und Badewanne verhindern ebenfalls Stürze. Durch Stuhlkissen und Stuhlfüße kann das Aufstehen erleichtert werden. Viele kleine Maßnahmen können Unfälle verhindern und damit auch für langes Verbleiben in der eigenen Wohnung sorgen.

Umbaumaßnahmen
Für bautechnische Veränderungsmaßnahmen im Wohnumfeld sollten die Richtlinien der DIN 18040 beachtet werden. Einige Handwerksbetriebe in Stadt und Landkreis Gießen haben Mitarbeiter in barrierefreiem/seniorengerechtem Umbau von Wohnraum geschult. Holen Sie sich mehrere Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie die Angebote. Für Umbaumaßnahmen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Pflegebedürftige Personen haben gegenüber ihrer Pflegekasse Anspruch auf Bezuschussung von Kosten für Umbaumaßnahmen, wenn dadurch die Pflege überhaupt erst ermöglicht oder erleichtert, die Beschwerden gemindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird. Die Kasse gewährt einen Zuschuss für eine Maßnahme in Höhe von bis zu 4.000,00 €. Grundsätzlich gibt es diesen Zuschuss nur einmal, es sei denn, die Pflegesituation hat sich wesentlich geändert. Dann kann erneut ein Antrag gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Zuschüsse für Umbaumaßnahmen nur nach vorheriger formloser Beantragung und Prüfung seitens der Pflegekasse geleistet werden. Viele Kassen haben hierfür extra Antragsformulare. Dem Antrag sollte ein Kostenvoranschlag sowie eine Beschreibung der Maßnahme beigefügt werden.

Für Umbaumaßnahmen, die nicht von der Kranken-/Pflegekasse bezuschusst werden, können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau günstige Darlehen gewährt werden (www.kfw.de). Es können aber auch staatliche Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden. Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei den Wohnungsbauförderstellen der Stadt Gießen und des Landkreises Gießen.
Über das bundesweite Internetportal www.online-wohn-beratung.de erhalten Sie viele Tipps sowie eine kostenlose Onlineberatung.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

 

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