Vorsorge durch Vollmacht und Verfügung
Für den Fall, dass Sie in die Situation kommen, Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können (z.B. aufgrund einer Demenzerkrankung), sollten Sie Vorsorge treffen.
In einer Vollmacht ermächtigen Sie eine andere Person Ihres Vertrauens, auf der Grundlage Ihrer schriftlich formulierten Wünsche und Vorstellungen stellvertretend für Sie Entscheidungen zu treffen.
Die Vollmacht muss ausgefüllt, eigenhändig von Ihnen unterschrieben und mit aktuellem Datum versehen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Unterschrift durch das Ortsgericht oder die Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen. Im Einzelfall ist auch eine notarielle Beurkundung sinnvoll (z.B. bei größeren Vermögenswerten).
Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Möchten Sie, dass Ihre Vertretungsperson gerichtlich kontrolliert wird, so empfehlen wir Ihnen als Alternative zur Vollmacht, eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Sie legen darin frühzeitig fest, dass das Betreuungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt die von Ihnen benannte Person zum gesetzlich bestellten Betreuer/zur gesetzlich bestellten Betreuerin bestellen soll. Die Betreuungsverfügung sollten Sie beim Betreuungsgericht Ihres Wohnortes hinterlegen.
Sobald ein Antrag auf Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung beim Amtsgericht eingeht, wird auf der Grundlage Ihrer Betreuungsverfügung ein Betreuungsverfahren eingeleitet und per Beschluss eine Person als rechtliche(r) Betreuer(in) benannt. Rechtliche Betreuer(innen) unterliegen der Kontrolle durch das Gericht.
In einer schriftlich verfassten Patientenverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus fest, ob und wie Sie in konkret beschriebenen Situationen medizinisch behandelt werden möchten und/oder was an medizinischen Maßnahmen unterlassen werden soll. Der Gesetzgeber empfiehlt, die Patientenverfügung als Fließtext eigenhändig zu verfassen, zu unterschreiben und zusätzlich die Geschäftsfähigkeit durch den Hausarzt schriftlich bestätigen zu lassen. Dazu können Sie die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz verwenden.
Der Malteser Hilfsdienst e.V. bietet eine sogenannte Standardpatientenverfügung als Ankreuzvariante an. Da sich Ihre Wünsche und Vorstellungen ändern können, sollten Sie in regelmäßigen Zeitabständen die Patientenverfügung überprüfen und mit aktuellem Datum und erneuter Unterschrift versehen. Damit dokumentieren Sie, dass Ihr festgelegter Wille weiterhin Gültigkeit besitzt.
Für weitere Fragen können Sie sich auch an die Betreuungsbehörde des Landkreises Gießen wenden.
Über das Internetportal www.betreuungsrecht.hessen.de erhalten Sie weitere Informationen zur rechtlichen Betreuung oder zum Aufsetzen einer Vollmacht und einer Patientenverfügung.
Unter www.bmvj/publikationen.de finden Sie die Broschüren und Vordrucke zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung als Download oder zum Bestellen.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.