Sterbebegleitung

Die meisten Menschen wünschen sich in der letzten Phase ihres Lebens im gewohnten Zuhause und in vertrauter Umgebung ihrer Angehörigen und/oder einfühlsamer Menschen sterben zu dürfen.
In der Sterbebegleitung geht es darum, Menschen in den letzten Tagen und Stunden vor ihrem Tod in Form von Trost und einfühlsamer Betreuung Beistand zu leisten. Im weiteren Sinne gehört dazu auch die schmerz- und beschwerdelindernde medizinische Versorgung, die aber nicht von jedem Sterbenden benötigt wird. Für Menschen, die im Sterben liegen, ist vor allem menschliche Zuwendung wichtig. Sterbebegleitung erwächst aus dem sozialen Miteinander und es bedarf dazu keiner besonderen Fähigkeiten, außer der mitmenschlichen, einfühlsamen Geste.
Sterbebegleitung versteht sich in erster Linie als Lebenshilfe und grenzt sich damit von der Sterbehilfe ab.
Angehörige sind oftmals überfordert im Umgang mit Sterbenden: Es ist die Angst, etwas falsch zu machen oder nicht genügend Zeit für eine persönliche Zuwendung zu haben. Auch die Angst vor dem Tod an sich führt zur Verunsicherung.

Ambulante Hospizdienste  
Geschulte ehrenamtliche Hospizhelfer können hier wertvolle Unterstützung, Entlastung und einfühlsame Begleitung anbieten sowohl für die Sterbenden als auch für die Familienangehörigen.
In der Stadt und im Landkreis Gießen gibt es zahlreiche ambulante Hospizdienste, deren geschulte Ehrenamtliche auf Wunsch Hausbesuche durchführen, je nach Bedarf und Bedürfnis ihre Zeit für Gespräche anbieten und helfen, das Leben bis zuletzt als selbstbestimmt und menschenwürdig in vertrauter Umgebung zu erleben. Hospizhelfer begleiten auch Sterbende in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und  Pflegeheimen. Diese Begleitung ist kostenlos.

Stationäre Hospize
Sofern eine Sterbebegleitung zuhause nicht möglich und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfolgen.
Ein Hospiz (lat. Hospitium: Gastfreundschaft) verfügt über wenige Betten und wird sehr familiär geführt. Die Gäste erhalten Begleitung, Beratung und medizinisch- pflegerische Versorgung. Die Mitarbeiter haben Zeit, sich um persönliche Wünsche der Gäste zu kümmern. Den Angehörigen steht das Personal ebenfalls begleitend zur Seite.   


Wer kann in einem Hospiz aufgenommen werden?
Menschen, die an einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, die in absehbarer Zeit zum Tode führt, können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden, wenn kein Bedarf an einer auf Heilung ausgerichteten Krankenhausbehandlung mehr vorliegt, keine Möglichkeit zur ambulanten Versorgung in der Familie oder im Haushalt des Patienten möglich ist, der behandelnde Arzt die Aufnahme medizinisch begründet und verordnet und eine Aufnahme von dem Patient gewünscht wird.

Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Das lateinische Wort „Pallium“ bedeutet „Mantel“. Zur palliativen Versorgung von Sterbenden zuhause gehören eine schmerz- und beschwerdelindernde medizinische Behandlung durch den Haus- oder Facharzt, die Hilfe bei der Körperpflege durch speziell ausgebildete Fachkräfte sowie die Begleitung durch Hospizhelfer. Sie setzt dort an, wo eine heilende Behandlung nicht mehr möglich ist und wird vom Arzt verordnet.  
Die palliative Versorgung versteht sich als bedürfnisorientierte Begleitung, die das individuelle Wohlbefinden steigern und Sicherheit und Geborgenheit in allen Stadien des Leidens und Sterbens vermitteln soll. Sie bietet die Basisversorgung Sterbender an.

Spezielle ambulanten Palliativversorgung ( SAPV)
Reicht die Basisversorgung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung nicht aus, so kann die spezialisierte ambulante Palliativversorgung zum Einsatz kommen, wenn die Symptombehandlung nicht mehr kontrollierbar und/oder besonders aufwendig ist. Sie wird ebenfalls vom Arzt verordnet.
Auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben gesetzlich Versicherte einen Leistungsanspruch nach §§ 37b und 132d SGB V, wenn sie unter einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung leiden, ihre Lebenszeit dadurch absehbar wird und wenn ein besonders hoher Versorgungsaufwand besteht. Palliativpatienten und ihre Angehörigen sollen durch die SAPV in ihren Ressourcen gestärkt und unterstützt werden. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Verordnung durch einen niedergelassenen Vertragsarzt oder einen Krankenhausarzt. Der Krankenhausarzt kann die Verordnung für 7 Tage ausstellen, die niedergelassenen Vertragsärzte (Hausärzte, Fachärzte) für 30 Tage. Bei Bedarf können Folgeverordnungen ausgestellt werden. Patienten, die gesetzlich versichert sind, müssen keine Zuzahlungen leisten. Private Patienten fragen bitte bei ihrer Kasse nach.
Das SAPV-Team des Universitätsklinikums Gießen-Marburg ist multiprofessionell besetzt und besteht aus folgenden Berufsgruppen: Arzt, Pflegekraft, Psychologe, Sozialarbeiter, Hospizhelfer und Seelsorger. Das Team begleitet und versorgt sterbende Menschen sowohl zu Hause als auch in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Haus-/Fachärzten.
Mit Hilfe des bundesweiten Wegweisers Hospiz- und Palliativmedizin können gezielt weitere regionale Angebote (z.B. Palliativmediziner) gesucht werden.

 

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